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Grundsätzliches

Essenz

Wir sind ein lebendiger und solidarischer Zusammenschluss von kollektiv geführten IT-Betrieben. Gemeinsam sind wir öffentlich sichtbar und ansprechbar und sehen uns als Teil der Bewegung für eine solidarische Ökonomie.

Vision

Wir sind ein Netzwerk der Solidarität, das einzelnen kollektiv geführten IT-Betrieben mehr ökonomische Sicherheit und Handlungsoptionen bietet und interessierten Menschen den Weg in die Welt der kollektiv organisierten (IT-)Arbeit erleichtert.

Durch die Zusammenarbeit an größeren Projekten wollen wir einzelnen Kollektiven mehr Sicherheit bieten und dafür sorgen, dass insgesamt mehr komplexe IT-Projekte und Services von kollektiv geführten IT-Betrieben umgesetzt werden. Dabei setzen wir in Zeiten einer zunehmenden Zentralisierung von Daten und Services auf eine quell-offene und dezentrale Digitalisierung.

Unser Netzwerk bietet rund um eine verbindliche Kernkomponente gemeinsamer Werte und Entscheidungsfindungsprozesse ein wachsendes, modulares Framework zur Abstimmung von Prozessen und Nutzung von Synergien.

Darüber hinaus wollen wir eine lebendige Kultur entwickeln, indem wir regelmäßig zusammenkommen, um uns persönlich kennenzulernen und gemeinsam zu lernen. Jenseits unserer Strategien und Prozesse liegt ein Fokus auf dem Teilen von Erfahrungen und Wissen.

Unsere Kooperation soll Sichtbarkeit und Bekanntheit erlangen. Für eine kritische Öffentlichkeit als ein Beispiel solidarischen Wirtschaftens und dezentraler Digitalisierung und für unsere Kund:innen als verlässliche, kompetente Partner:in mit hohem, langfristigen Engagement, Datenschutz, Qualität und Fairness.

Wir sehen uns eingebettet in Wirtschaft und Gesellschaft und suchen den Austausch mit Akteuren außerhalb der IT-Branche oder des deutschsprachigen Raumes. Dabei wagen wir auch eine kritische Auseinandersetzung mit der Rolle der IT in der globalen Entwicklung.

Grundkonsens der Organisierung

Definition von „Kollektivbetrieb“: Mitgliedschaftskriterien

  • Die soziale Gruppe ist egalitär demokratisch organisiert. Entscheidungen werden von allen mit gleichen Stimmanteilen getroffen. Vorschläge können von allen Beteiligten gleichermaßen zur Entscheidung gebracht werden. Über Rollen und Entscheidungsprozesse besteht Transparenz.
  • Diskriminierung oder feste Rollenverteilung wird aktiv vermieden, abgebaut bzw. kritisch reflektiert.
  • Das Kollektiv beschäftigt sich nicht in einer Weise, die den Grundwerten der Vernetzung zuwider läuft (z.B. Tools zur Kontrolle/Manipulation von Angestellten, Tätigkeit für Waffenfertigung/ Entwicklung, etc.). Die beteiligten Betriebe arbeiten kooperativ zusammen und machen sich keine Konkurrenz untereinander.
  • Eigenkapital: Die von der Gruppe genutzten Rechtsformen befinden sich allesamt (direkt oder indirekt) im Eigentum aller Mitglieder der Gruppe. Die Anteile müssen entweder gleich verteilt oder an verrichtete Arbeitszeiten geknüpft sein. Mitarbeitende müssen Anteilseigner sein und umgekehrt. Da es sich bei den teilnehmenden Betrieben um Betriebe im Eigentum der Beschäftigten handelt, ist ein Verkauf der Betriebe ausgeschlossen.
  • Fremdkapital: Eine Finanzierung mit Fremdkapital ist möglich, darf aber nicht die Entscheidungsfreiheit der Mitarbeitenden entscheidend begrenzen. Die Finanzierung muss der Vernetzung offengelegt werden und kann ggf. einer Mitgliedschaft entgegenstehen. Insbesondere muss es eine klare Abgrenzung zu „Standard-Start-ups“/ green washing/ social washing Start-ups etc. geben.
  • Untervergabe: Werden Bereiche oder Projekte (teil-)untervergeben müssen alle Beteiligten eine Mitbestimmung und Gleichbehandlung in der Entlohnung für geleistete Arbeitszeit erhalten.
  • Die Vernetzung kommuniziert vorrangig in deutscher Sprache und besitzt Erfahrungen des Wirtschaftens in Deutschland bzw. der EU. Diese Umstände schließen andersartige Mitgliedschaften aber keinesfalls aus.
  • Inhaltlich streben die Betriebe sowohl die Verwendung als auch die Erzeugung von Freier Software und Infrastruktur an. (in Einzelfällen/ bei guten Gründen können Abweichungen akzeptabel sein

Entscheidungsfindung

Prinzipien

Die Vernetzung folgt dem Prinzip der

  1. Horizontalität. Ein organisatorischer Überbau wird nach Möglichkeit vermieden.
  2. Dezentralität: Alle Einheiten sollten für sich funktional sein und sich kollaborativ, solidarisch zu einem Ganzen ergänzen.
  3. Autonomie: Entscheidungen sollten immer dort und von denen getroffen werden, die sie direkt betreffen.
  4. Diversität: Alle Einheiten leben eine eigene Kultur und Struktur.
  5. Kooperation: Alle Einheiten verständigen sich auf verbindliche Prozesse der Zusammenarbeit.
  6. Modularität: Nicht alle Einheiten müssen in alle Initiativen und Prozesse der Vernetzung eingebettet sein.
  7. Inklusion: Alle Personen werden wohlwollend und gleichberechtigt in die Strukturen aufgenommen.
  8. Solidarität: Alle Kollektive unterstützen einander, reflektieren Ungerechtigkeiten und bauen diese ab.
  9. Agilität: Iterativ, experimentierend und selbstkritisch entwickelt sie sich.

Einheiten

  • Kollektive: Gruppen von Menschen, die sich in freier Vereinbarung zusammenfinden, um zusammenzuarbeiten. Bestimmende Mitglieder der Vernetzung.
  • Rechtsformen: Formelle Organisationen zur Teilnahme an der kapitalistischen Wirtschaft.
  • Kompetenz-Teams: Kollektivübergreifende Gruppen mit Fachwissen zu speziellen Themen
  • Projekt-Teams: Temporäre Einheiten zur Bearbeitung von Kunden- oder internen Projekten
  • Vernetzungs-Initiativen: Offene Gruppen mit dem Ziel die Vernetzung weiterzuentwickeln in Form einer Ausgestaltung der Struktur/Kultur oder dem Schaffen konkreter Dinge wie Kongresse, gemeinsame Tools,….
  • Assoziierte Mitglieder: Organisationen, die an einer Beteiligung in der Vernetzung interessiert sind, aber die Mitgliedschaftskriterien nicht erfüllen. Sie sind nicht an Entscheidungen beteiligt.

Was muss in der Gesamtheit entschieden werden?

  1. Änderungen an den Grundprinzipien und Strukturen der Vernetzung
  2. Entscheidungen, die die öffentliche Wahrnehmung betreffen
  3. Entscheidungen, die Ressourcen an einer Initiative Unbeteiligter betreffen (Arbeitszeit, Geld)
  4. Entwicklungen in einer Initiative, für die ein Kollektiv einen Entscheidungsfindungsprozess erbittet

Was muss nicht entschieden werden?

Jegliche Arbeit einer Initiative, die nicht Unbeteiligte entscheidend betrifft. Das Engagement von Initiativen bringt die Gesamtheit weiter und wird grundsätzlich wohlwollend behandelt.

Transparenz

  1. Die Zusammenkunft einer Initiative, eines Kompetenz-Teams sowie eines Projekt-Teams und ihr Ziel wird bekannt gegeben.
  2. Protokolle oder Mitschnitte von Treffen einer Initiative und eines Kompetenz-Teams sind für alle Interessierten der Vernetzung einsehbar.
  3. Über die Beteiligung von assoziierten Mitgliedern an Modulen, Kommunikationskanälen oder Treffen wird im Einzelfall durch die Beteiligten entschieden.

Entscheidungen

  1. Eine Vernetzungs-Initiative oder ein Kollektiv erarbeitet einen Entscheidungsvorschlag.
  2. Der Entscheidungsvorschlag geht an alle beteiligten Kollektive zur Abstimmung und Diskussion.
  3. Jedes Kollektiv kann bis zum nächsten Vernetzungstreffen (min. 14 Tage):
  4. Den Vorschlag annehmen.
  5. Änderungen/ Verbesserungen vorschlagen.
  6. Einen begründeten Einwand formulieren ggf. zusammen mit einem Veränderungsvorschlag, der den Einwand aufheben kann. Zwischen Vorschlag, Einwand und Implementierung sollte immer ein Vernetzungstreffen liegen.
  7. Bei allen nicht die Gesamtstruktur betreffenden Themen entweder explizit die Beteiligung ablehnen oder nicht reagieren.
  8. Bei die Gesamtstruktur betreffenden Themen bedeutet keine Reaktion Zustimmung.
  9. Wenn kein schwerwiegender und begründeter Einwand formuliert wurde, ist der Vorschlag angenommen und die Initiative kann zusätzlich Änderungsvorschläge einarbeiten. Das Ergebnis wird allen Kollektiven mitgeteilt und bei eingearbeiteten Änderungen besteht 7 Tage Zeit, um Einspruch gegen diese einzulegen. Änderungen am ursprünglichen Vorschlag sollten deutlich erkennbar sein.
  10. Wenn ein schwerwiegender und begründeter Einwand formuliert wurde, ist die Entscheidung abgelehnt. Die Initiative kann eine geänderte Form erneut zur Entscheidung geben. Wird der Vorschlag des Einwand-Kollektivs von der Initiative übernommen, gilt er als von dem Einwand-Kollektiv bereits angenommen.