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Aufnahmeprozess

Kollektive

  1. Das interessierte Kollektiv (Aufnahmekandidat) stellt eine Anfrage oder wird von Mitgliedern der Vernetzung eingeladen. Grundlage für den weiteren Aufnahmeprozess ist ein Einverständnis des Aufnahmekandidaten mit dem Kernmodul der Vernetzung.
  2. In der Vernetzung gründet sich eine AG, die den Aufnahmeprozess koordiniert. Finden sich hierfür keine Freiwilligen bzw. sieht offenbar niemand eine Perspektive auf Mitgliedschaft, wird dem Aufnahmekandidat die Ablehnung mitgeteilt und ggf. auf Basis einer internen Diskussion begründet. Fehlen gerade die Kapazitäten in der Vernetzung kann der Prozess vertagt werden.
  3. Die AG lädt interessierte Mitglieder der Vernetzung und den Aufnahmekandidaten zu einer Videokonferenz ein. Die Konferenz beinhaltet jeweils drei Themen: 1. Vorstellung der Vernetzung + QnA, 2. Vorstellung des Aufnahmekandidaten + QnA, 3. Informeller Austausch. Punkt 1. (nur QnA) und 2. werden protokolliert und in der Vernetzung veröffentlicht.
  4. Falls beim Aufnahmekandidaten weiterhin Interesse besteht und in der Vernetzung nicht innerhalb von zwei Wochen ein begründeter Widerspruch eingebracht wurde, wird der Aufnahmekandidat gebeten Unterlagen einzureichen:
    1. Beschreibung der internen Zusammenarbeit, Entscheidungsfindung, Aufgabenverteilung, etc,
    2. Liste aller vom Kollektiv genutzter Rechtsformen,
    3. Satzungen o.Ä. aller genutzter Rechtsformen sowie Mitgliedschafts- und Vorstandslisten incl. gehaltener Anteile,
    4. Aufschlüsselung von Fremdkapital,
    5. Vorgehensweise zu Untervergabe und aktuelle Untervergabesituation.
  5. Die AG prüft die eingereichten Unterlagen stellt der Vernetzung ein Fazit und eine kommentierte Version bereit. Die startet den Entscheidungsfindungsprozess in dieser Mitgliedschaftsanfrage. Zum weiteren Vorgehen siehe Entscheidungsfindung. Erfüllt der Aufnahmekandidat die Mitgliedschaftskriterien nicht vollständig, muss dies dem Aufnahmeprozess nicht im Wege stehen, sondern es kann gemeinsam eine Roadmap zum erreichen der Kriterien vereinbart werden.
  6. Nach einem positiven Beschluss beginnt eine sechs-monatige Probemitgliedschaft. Der Aufnahmekandidat kann ab jetzt an allen Strukturen der Vernetzung teilhaben und auch anderen Modulen als dem Kernmodul beitreten. Einzig von der Konsensentscheidung ist der Aufnahmekandidat ausgenommen. Nach Ablauf der sechs Monate kann von allen Beteiligten ein Antrag auf Vollmitgliedschaft eingebracht werden. Wird der Antrag nicht angenommen gilt der gesamte Aufnahmeprozess als gescheitert. Zeichnet sich ein Scheitern ab, sollte die AG eine Videokonferenz zur Klärung und ggf. Aufhebung von Widersprüchen einberufen. Der Aufnahmeprozess kann auch vorzeitig abgebrochen werden.

Assoziierte Mitglieder

Die Aufnahme als assoziiertes Mitglied erfolgt wie ein normaler Entscheidungsvorschlag. Die Person oder Gruppe, die den Vorschlag einbringt ist auch zuständig für die Kommunikation mit dem potentiellen assoziierten Mitglied. Falls sich beim Aufnahmeprozess als Kollektiv Punkte ergeben, die einer Mitgliedschaft entgegen stehen, wird dem Aufnahmekanditaten die Möglichkeit gegeben entweder eine assoziierte Mitgliedschaft anzustreben oder die kritischen Punkte zu bearbeiten. Für assoziirte Mitglieder gibt es keine näher festgelegten Kriterien: Vom klassischen Unternehmen bis hin zu einer ehrenamtlichen Initiative ist alles denkbar. Einzig die wirtschaftliche Abhängigkeit eines Kollektivs von einem potentiellen assoziierten Mitglied wäre ein Ausschlussgrund.